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Hochschulrat der HGB Leipzig in neuer Besetzung: Hortensia Völckers zur Vorsitzenden gewählt

Hochschulrat der HGB Leipzig in neuer Besetzung: Hortensia Völckers zur Vorsitzenden gewählt

Der Hochschulrat der HGB traf sich am Freitag, den 4. Juli 2025 in neuer Besetzung: Da die Amtszeit von Prof. Dr. Bernd Scherer, Prof. Dr. Beatrice von Bismarck und Hilke Wagner endete, wurden drei neue Mitglieder begrüßt: Prof. Maureen Mooren, Stefan Raue und Hortensia Völckers. Die Mitglieder wählten Hortensia Völckers zur neuen Vorsitzenden. Sie folgt in dieser Position auf Prof. Dr. Bernd Scherer.

Der HGB-Hochschulrat setzt sich somit ab sofort wie folgt zusammen:

  • Hortensia Völckers, Hochschulratsvorsitzende, Kuratorin, Kulturmanagerin, ehemalige Künstlerische Direktorin der Kulturstiftung des Bundes
  • Steffen Hildebrand, Unternehmer(Hildebrand & Partner), Sammler, Geschäftsführer der G2 Kunsthalle Leipzig
  • Prof. Maureen Mooren, HGB Leipzig
  • Stefan Raue, Intendant des Deutschlandradios
  • Prof. Clemens von Wedemeyer, HGB Leipzig

Agnes Wegner, Rektorin der HGB, gratulierte Hortensia Völckers zur Wahl und bedankte sich bei Prof. Dr. Bernd Scherer, Hilke Wagner und Prof. Dr. Beatrice von Bismarck für ihr langjähriges Engagement und die gute Zusammenarbeit.
Der Sächsische Staatsminister für Wissenschaft Sebastian Gemkow zur Neubesetzung des HGB-Hochschulrats: „Ich wünsche den noch neuen Mitgliedern des Hochschulrats Stefan Raue, Hortensia Völckers und Prof. Maureen Mooren viel Erfolg bei ihrer wichtigen Gremienarbeit. Der Hochschulrat ist für die demokratische Verfasstheit einer Hochschule von großer Bedeutung und ich bin dankbar, dass sie sich der verantwortungsvollen Aufgabe in diesem Aufsichts- und Beratungsgremium stellen und aktiv an der guten Entwicklung der HGB mitwirken.“

Der Hochschulrat bildet zusammen mit Senat, Erweitertem Senat und Rektorat die wesentlichen Gremien der Hochschule. Er tagt mindestens zweimal im Semester. Neben Empfehlungen zur Profilierung und Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule obliegen dem Hochschulrat unter anderem die Genehmigung des Wirtschaftsplanentwurfs, der Entwicklungsplanung und des Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Rektorates.