Seit 2016 bietet die Hochschule für Grafik und Buchkunst / Academy of Fine Arts Leipzig (HGB) mit der Akademie für transkulturellen Austausch (AtA) das bundesweit erste Studienangebot für Menschen mit Fluchtgeschichte im Bereich Bildende Kunst und Grafik-Design an, bei dem die Teilnehmer*innen regulär immatrikuliert sind. Das Programmstudium der AtA umfasst vier Semester (zwei Jahre) und bietet Menschen mit Fluchtgeschichte die Möglichkeit, sich auf ein reguläres Studium in einem der vier Diplomstudiengänge an der HGB Leipzig vorzubereiten (Buchkunst/Grafikdesign, Fotografie, Malerei/Grafik, Medienkunst). Die im Programm erbrachten Studienleistungen können auf ein späteres Studium an der HGB Leipzig angerechnet werden. Wichtiger Teil des Programm-Studiums sind die im Haus angebotenen Sprachkurse auf den Niveaustufen A1 - C1.
Mit der Aufnahme von Menschen mit Fluchtgeschichte erkennt die HGB Leipzig Migration als wesentliches Kennzeichen unserer Gesellschaft an und setzt sich für die Partizipation von Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte ein. Damit verbindet die HGB nicht nur den Anspruch, Zugang zu ermöglichen, sondern den Ort und das Studium der Kunst neu und quer zum weißen westlichen Kanon zu definieren. Dies setzt voraus, Bedingungen zu erarbeiten, die ein diskriminierungsfreies Umfeld schaffen.
Die Aufnahme in die AtA ist nach einer bestandenen Prüfung im Rahmen einer Kennenlernwoche (künstlerischen Prüfung) und der Vorlage eines Nachweises zum Aufenthalt (siehe Punkt 3. Bewerbungsunterlagen) möglich.
Der Bewerbungszeitraum für das Wintersemester 2023/2024 startet am 01. März 2023 und endet am 31. Mai 2023.
Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen notwendig:
1. kurzes Anschreiben auf Deutsch oder Englisch
- mit Wunsch der Studienrichtung
- mit Angabe zum Niveau der deutschen Sprachkenntnisse
- mit Angaben über die bisherige Ausbildung und künstlerische Betätigung
3. Nachweis zum Aufenthalt:
- positiver Aufenthaltsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ggf. Scan des Ausweises, oder
- Nachweis eines laufenden Asylverfahrens, oder
- Nachweis, dass die Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz (§ 24 AufenthG) nach EU Richtlinie 2001/55/EG auf Sie zutrifft, ggf. Scan des Ausweises.
Ablauf des Bewerbungsprozesses
- Sie schicken Ihre Bewerbungsunterlagen digital bis 31. Mai 2023 an: ata@hgb-leipzig.de
- Die Bewerbungsunterlagen werden formal geprüft.
- Sofern alle Unterlagen vorliegen werden Sie zur künstlerischen Prüfung (Kennenlernwoche) vom 19. bis 23. Juni 2023 eingeladen.
- Nach der Teilnahme an der künstlerischen Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über das Ergebnis.
- Bei einem positiven Ergebnis (eine Zulassung) können Sie sich an der HGB immatrikulieren.
Bewerbung & Fragen an: ata@hgb-leipzig.de
Mehrsprachige Informationen in PDF-FormDas Programmstudium ist maximal vier Semester belegbar. Studierende können innerhalb dieser Zeit durch Erreichen des gesetzlich geforderten Sprachniveaus und der künstlerischen Reife in eine der Fachklassen wechseln und dort ihren Diplomabschluss erreichen. Das AtA Studium hat keinen Abschluss, jedoch werden erbrachte Leistungen beim Wechsel in einen Diplomstudiengang der HGB angerechnet.
Für die sprachliche Qualifikation von Geflüchteten, die an der Akademie für Transkulturellen Austausch immatrikuliert sind, besteht das Unterrichtsangebot Deutsch als Fremdsprache. Um auf bestehende Unterschiede in der Sprachkompetenz der Studierenden eingehen zu können, werden regelmäßige, aufeinander aufbauende Deutschkurse in den Niveaustufen von A1 bis C1 zum Erwerb bzw. der Verbesserung der Sprachkenntnisse angeboten. Angepasst an die Vermittlungsformen der Kunsthochschule findet der Sprachunterricht in kleinen Gruppen statt. Sie bereiten sukzessive auf den abschließenden Erwerb der erforderlichen Sprachkenntnisse vor, die gemäß § 28 Abs. 5 Immatrikulationsordnung für den Wechsel in ein Diplomstudium an der HGB Leipzig erforderlich sind. Neben klassischem Sprachunterricht beinhalten die Kurse die gezielte Vermittlung studien- und praxisrelevanter Theorie und entsprechendem fachspezifischen sowie wissenschaftlichem Vokabular. In der vorlesungsfreien Zeit werden zusätzliche Intensivkurse angeboten. Der Sprachunterricht steht interessierten Studierenden auch nach der abgelegten Sprachprüfung weiterhin als Anlaufpunkt bei sprachlich-fachlichen Problemen zur Verfügung.
In gemeinsamen Unterrichtseinheiten mit den Diplomstudiengängen erlernen die AtA Studierenden die Grundlagen ihres Fachgebietes.
Die Studierenden lernen in wöchentlichen Kursen die grafischen und audiovisuellen Werkstätten kennen.
Der Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester (kein Online-Verfahren) kann hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
bis 31. Mai für eine Zulassung zum darauf folgenden Wintersemester
bis 30. November für eine Zulassung zum darauf folgenden Sommersemester
zu stellen. Nach diesen Terminen eingehende Anträge können für eine Studienaufnahme zum jeweils folgenden Semester nicht berücksichtigt werden.Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen, ohne die eine abschließende Entscheidung nicht möglich ist:
- eine Auswahl von studienbezogenen bzw. studienrichtungsbezogenen künstlerischen und gestalterischen Arbeitsproben
- Motivationsschreiben mit Klassenwunsch und Vorstellungen zur Einstufung
- tabellarischer Lebenslauf mit wesentlichen Angaben über die bisherige Ausbildung und künstlerische Betätigung
- vollständige und amtlich beglaubigte Abschrift der Hochschulzugangsberechtigung bzw. des Abschlusszeugnisses/letzten Schulzeugnisses
- vollständige Nachweise über bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen und Zeugnisse über bereits abgelegte Vor-, Zwischen- und Abschlussprüfungen bzw. deren Anerkennung
- ein Lichtbild (auf dem Antrag anzubringen)
- der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache durch eines der folgenden Zeugnisse:
- die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang - DSH oder
- den Test Deutsch als Fremdsprache – TestDaF mit mindestens TdN 3 in allen Teilprüfungen oder
- Zeugnis über die bestandene Prüfung telc Deutsch C 1 Hochschulen oder
- durch den Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
Vom Nachweis des Sprachnachweises sind befreit:
- ausländische Bewerber/innen, deren Muttersprache Deutsch ist,
- Bewerber/innen, die ihre Studienqualifikation (Abitur, abgeschlossenes Studium) an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben,
- Inhaber des Deutsche Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz – Stufe II (DSD II);
- Inhaber der Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Institutes oder einer vom Goethe-Institut beauftragten Institution;
- Inhaber des Großen oder des Kleinen Deutschen Sprachdiploms des Goethe-Institutes.
Ansprechpartner*innen AtA-Kommission
Mentor*innen
Fachbereich | Name | ||
---|---|---|---|
Fotografie | Carsten Benger, künstlerischer Mitarbeiter | benger@hgb-leipzig.de | |
Buchkunst/Grafik-Design | Prof. Markus Dreßen | dressen@hgb-leipzig.de | |
Malerei/Grafik | Prof. Jörg Ernert | ernert@hgb-leipzig.de | |
Medienkunst | Carsten Möller, künstlerischer Mitarbeiter | - 217 | bracht@hgb-leipzig.de |
Theorie | J.-Prof.in Dr. Katrin Köppert | koeppert@hgb-leipzig.de |