Die HGB nutzt ein digitales Portal für die zentrale Studienorganisation: das Campus-Management-System HISinOne.
Hier findest du:
- alle Bescheinigungen rund um dein Studium, z.B. deine Immatrikulationsbescheinigung oder die Bescheinigung nach §9 BAföG
- deine Leistungsnachweise, die du auch gleich von hier ausdrucken kannst
- das Vorlesungsverzeichnis mit der Möglichkeit zur Anmeldung für Kurse
- den Status deiner zu zahlenden Beiträge
- deine Kontaktdaten mit der Möglichkeit, diese zu aktualisieren (z.B. wenn du umziehst)
Modulbestätigungen
Die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung wird durch die analoge Unterschrift der Lehrperson bestätigt.
Achte darauf, dir die Leistung zeitnah unterschreiben zu lassen, damit du den Überblick behältst!
Die Modulbestätigungen reichst du bei den Mitarbeitenden im Referat Studienangelegenheiten ein, die diese ins Studienportal eintragen. Die Übersicht deiner abgelegten Leistungen und Module ist anschließend über deinen Account im Campusmanagement abrufbar.
Die Modulbestätigungen deines Studiengangs findest du in der HGB-Nextcloud (HGB intern > Studium und Prüfung > Diplom-Studium > Modulbestätigungen).
Den zu zahlenden Gesamtbetrag könnt ihr eurem Account im Studierendenportal entnehmen. Dort seht ihr auch, ob eure Zahlung eingegangen ist und ihr somit offiziell für das nächste Semester rückgemeldet seid.
Schließt die Rückmeldung mit der Validierung des Studierendenausweises ab. Das heißt, ihr bedruckt den Studierendenausweis an unserem Rückmeldeautomaten mit den neuen Semesterdaten.
Bitte achtet darauf, dass eine Rückmeldung auch bei Beurlaubung, einem Auslands- oder Praxissemester vorzunehmen ist. Überweist außerdem fristgerecht, da bei verspätetem Zahlungseingang eine Säumnisgebühr in Höhe von 25 EUR anfällt.
Individuelle Belege (z. B. aktuelle Aufenthaltstitel, Imma-Bescheinigung bei Doppelimmatrikulation) sind unaufgefordert an das Referat Studienangelegenheiten zu übermitteln.
Rückmeldezeiträume
Wintersemester 2025/26 | 02.06. - 04.07.2025 |
Sommersemester 2026 | 12.01. - 20.02.2026 |
Die Rückmeldung erfolgt durch Zahlung des Semesterbeitrags in Höhe von 305,80 € (Stand Wintersemester 2025/26) und ggf. individueller Gebühren.
Bitte überweist den Gesamtbetrag an folgende Bankverbindung:
Empfänger: | Hauptkasse Sachsen |
IBAN: | DE22 8600 0000 0086 0015 22 |
Kreditinstitut: | Deutsche Bundesbank |
BIC: | MARK DEF1 860 |
Betrag: | 305,80 € |
Verwendungszweck: | 7040 00320-2M[Matrikelnummer] [Name, Vorname des Studierenden] |
Für jedes Semester sind von allen Studierenden Beiträge für das Studentenwerk Leipzig und für die Studierendenvertretung der Hochschule (5,00 EUR/Semester) zu zahlen.
Dafür erhaltet ihr beispielsweise folgende Leistungen des Studentenwerkes Leipzig:
- Deutschlandticket
- vergünstigte Verpflegung in Mensen und Cafeterien
- Beratungsleistungen, wie psychosoziale Beratung und Sozialberatung
- Rechtsberatung
- Nebenjobvermittlung
- besondere Unterstützung für Studierende mit Kind, internationale Studierende sowie Studierende mit Behinderung
Studiengebühren
Das Erst- und das Meisterschülerstudium sind gebührenfrei. Von Inhabern des Masters, Magisters, Diploms, des Ersten Staatsexamens u. a. vergleichbarer Abschlüsse werden für das Diplom-Studium an der HGB Nutzungsgebühren in Höhe von 100 €/Semester erhoben, soweit die Gesamtdauer des Studiums die Regelstudienzeit des bisherigen Studiums um sechs Semester überschreitet.
Von Bachelorinhaber*innen fallen für das Zweitstudium keine Studiengebühren an.
Für Studierende, die oberhalb des 14. Fachsemesters eingeschrieben sind, werden Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500 €/Semester erhoben.
Solltet ihr für einen längeren Zeitraum nicht am regulärem Studium teilnehmen können, ist es möglich, sich vom Studium beurlauben zu lassen.
Für eine Beurlaubung müssen wichtige Gründe vorliegen. Wichtige Gründe können der Immatrikulationsordnung entnommen werden. Für den geltend gemachten Grund ist ein Nachweis vorzulegen.
Der Antrag auf Beurlaubung ist spätestens im Rahmen der Rückmeldefrist für das folgende Semester zu stellen. In besonders begründeten Fällen kann eine Beurlaubung auch nach dieser Frist gewährt werden.
Den Antrag findet ihr in der HGB-Nextcloud (HGB intern > Studium und Prüfung > Beurlaubung, Verlängerung der Regelstudienzeit > Antrag auf Beurlaubung). Reicht diesen zusammen mit den entsprechenden Nachweisen im Referat Studienangelegenheiten ein.
Bitte beachtet, dass auch bei Beurlaubung eine Rückmeldung zum Studium erforderlich ist.
Die Studierenden der HGB können das umfangreiche Sportangebot des Zentrums für Hochschulsport der Universität Leipzig nutzen.
Ansprechpartner: Jonas R. Becher, Sportbeauftragter der HGB
M jrbecher@hgb-leipzig.de