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Inklusion

Die HGB versteht Inklusion als Wertschätzung und Anerkennung von Diversität in der alltäglichen Zusammenarbeit und der Lehre an unserem Haus. Barrierefreiheit wird demnach als eine wichtige Aufgabe verstanden und der Abbau von kommunikativen, baulichen und psychologischen Hindernissen für alle Studierende, Mitarbeiter, Mitglieder und Gästen der Hochschule angestrebt, um Bedingungen zur gleichberechtigten Teilhabe am Hochschulleben zu ermöglichen. Inklusion wird dabei als Querschnittsaufgabe in den Strukturen, Prozessen und in der Kultur der Hochschule verstanden, an der alle mitwirken, Ideen umsetzen und im Alltag leben sollten.

Aktionsplan Inklusion der HGB

Im Frühjahr 2018 verankerte die HGB mit dem Aktionsplan Inklusion eine Selbstverpflichtung zum nachhaltigen Beitrag zu einer chancengerechten, diskriminierungsfreien und inklusiven Hochschullandschaft in Sachsen. Dabei bilden die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) die Ausgangsüberlegungen. Der Aktionsplan wird als dynamisches Instrument verstanden, das es regelmäßig zu evaluieren, fortzuschreiben und zu leben gilt.

Aktionsplan Inklusion der HGB - vom Senat am 12.04.2018 beschlossene Fassung