Aufgrund von § 101 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (SächsVBI. S. 294) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2006 (SächsGVBl. 14/2006, S. 515) und von § 11 Abs. 2 Grundordnung der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig (GrundO) vom 30. April 2003 hat die Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig mit Beschluss des Senats vom 30.04.2008 folgende Ordnung für das Audiovisuelle Labor (AV-Labor) erlassen:
Inhaltsverzeichnis
Präambel
§ 1 Aufgaben des AV-Labors
§ 2 Rechtsstellung und Leitung
§ 3 Aufgaben der Leitung
§ 4 Finanzierung
§ 5 Bericht
§ 6 Benutzung
§ 7 Inkrafttreten
Präambel
Das Audiovisuelle Labor (AV-Labor) markiert als zentrale Einrichtung einen wichtigen Schritt in der Entwicklung der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig (HGB) hin zu einer transparenten und interdisziplinären Ausrichtung der zunehmend digitalen Arbeitsumgebungen aller Studiengänge. Getragen von allen Fachbereichen unterstreicht diese Initiative überdies durch ihre Innovationskraft die zentrale Bedeutung aller Werkstätten im Haus.
Das AV-Labor gewährleistet eine künstlerische und technische Grundausbildung aller Studenten im Umgang mit analogen und digitalen Technologien. In seiner weiterführenden Lehre greift es innovative Projekte der Studiengänge auf und ermöglicht die Umsetzung besonders anspruchsvoller Einzelvorhaben. Darüber hinausgehend fungiert es als Schnittstelle zu externen Kunst- und Wissenschaftseinrichtungen, welche sich ebenfalls intensiv der Erforschung der "Neuen Medien" widmen bzw. hierfür hilfreich sein könnten.
§ 1
Aufgaben des AV-Labors
(1) Das AV-Labor als Zentrale Einrichtung der HGB plant und handelt mit dem Ziel, eine künstlerische und wissenschaftliche Plattform zu schaffen, auf der sich Hochschulinneres und -äußeres miteinander verbinden. Dies beinhaltet ein eigenständiges, an die jeweils "Neuen Technologien" angepasstes Lehrangebot sowie die Entwicklung eigener künstlerischer Forschungsinhalte. Wichtige Schwerpunkte des AV-Labors sind derzeit u.a. die Weiterentwicklung der Medien Video, Audio, digitale Bildbearbeitung sowie Weiterentwicklung im dreidimensionalen Bereich.
(2) Das Ziel des AV-Labors umfasst insbesondere eine zeitgemäße und qualifizierte Ausbildung der Studierenden sowie einen verantwortungsvollen, kritischen Umgang mit den technischen Medien. Die Grundausbildung steht in der Tradition des Werkstattgedankens und schlägt eine notwendige Brücke zwischen handwerklich-manuellen Fähigkeiten und Virtualität. Darüber hinaus fördert es den experimentellen Umgang sowie die kreative künstlerische Arbeit mit den sog. "Neuen Technologien", welche für die aktuelle künstlerische Entwicklung und Lehre an der HGB, aber auch über diese hinaus relevant sind.
Über spezielle Lehrveranstaltungen für Fortgeschrittene und Betreuung von Einzelprojekten im Rahmen der vorhandenen personellen und materiellen Kapazitäten ermöglicht das AV-Labor die Planung und Umsetzung komplexer künstlerischer Vorhaben, welche die Möglichkeiten einzelner Bereiche übersteigen würden. Auf diese Weise werden die Lehrenden aller Studiengänge bei der Betreuung und Realisierung künstlerischer Vorhaben sowie in der Lehre unterstützt, so dass eine über die Klassenarbeit hinausgehende spezialisierte, hoch qualifizierte, künstlerisch/wissenschaftliche Ausbildung für interessierte und befähigte Studenten ermöglicht wird. Im Mittelpunkt der Lehre stehen hierbei eigenständige künstlerische Forschungsansätze.
(3) Weitere Aufgabe des AV-Labors ist ein effektiver und ökonomischer Umgang mit Geräte- und Personalressourcen, indem gleichwertige Arbeitsplätze gebündelt werden und spezifische Arbeitsplatzumgebungen übersichtlicher und effizienter gestaltet werden.
Im Vordergrund steht hierbei ein interdisziplinäres Organisations- und Nutzungskonzept, das allen Bereichen der Hochschule zentral zur Verfügung steht. Die Fachbereiche werden somit von technikbasierten Problematiken und entsprechenden Kostenplanungen weitgehend entlastet. Durch die Bündelung der Personalressourcen soll eine dauerhafte Betreuung der hochwertigen technischen Geräte durch gleichermaßen technisch wie künstlerisch/wissenschaftlich ausgebildetes Personal gewährleistet werden.
(4) Das AV-Labor übernimmt die Zentrale Ausleihe technischer Geräte für alle Fachbereiche.
§ 2
Rechtsstellung und Leitung
(1) Das AV-Labor untersteht als Zentrale Einrichtung direkt dem Rektoratskollegium. Es entscheidet über den Einsatz von Personal- und Sachmitteln in eigener Verantwortung.
(2) Das AV-Labors wird von einer/m Hochschullehrer/in geleitet.
(3) Die Leitung des AV-Labors wird durch das Rektoratskollegium im Einvernehmen mit den Dekanen befristet oder unbefristet bestellt. Sie kann vom Rektoratskollegium aus wichtigem Grund abberufen werden.
§ 3
Aufgaben der Leitung
(1) Die Leitung ist für die Lehre, die weitere künstlerische Arbeit sowie die Forschungstätigkeit des AV-Labors verantwortlich. Sie ist fachliche Vorgesetzte des dieser Einrichtung zugewiesenen Personals und sorgt für die Erfüllung der Lehraufgaben der zur Lehre verpflichteten Mitglieder des AV-Labors.
(2) Die Lehrveranstaltungen des AV-Labors werden von der Leitung im Einvernehmen mit den Fachbereichsräten auf Basis der bestehenden Studienordnungen geplant.
(3) Die Leitung übernimmt die Koordination von internen und externen Projekten sowie die Erstellung und Betreuung von begleitenden Veröffentlichungen und Veranstaltungen des AV-Labors, des Weiteren die Koordination der Zentralen Ausleihe.
(4) Die Leitung des AV-Labors kann Dritte mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben beauftragen.
§ 4
Finanzierung
(1) Die Finanzierung des AV-Labors erfolgt aus den laufenden Haushaltsmitteln der Hochschule.
(2) Eine ergänzende Finanzierung durch Drittmittel ist angestrebt.
§ 5
Bericht
Die Leitung des AV-Labors erstellt den Lehr- und Forschungsbericht des AV-Labors.
§ 6
Benutzung
Bestimmungen zur Benutzung des AV-Labors und zur Zentralen Ausleihe werden in einer Benutzungsordnung geregelt. Diese wird auf Vorschlag der Leitung des AV-Labors vom Senat mit Zustimmung des Rektoratskollegiums beschlossen.
§ 7
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnung für das Audiovisuelle Labor vom 19.06.2002 außer Kraft.
Leipzig, den 19.05.2008
gez.
Prof. Joachim Brohm
Rektor