Der Masterstudiengang Kulturen des Kuratorischen ist ein weiterbildender Studiengang. Er wendet sich an Bewerber*innen mit unterschiedlichen disziplinären oder professionellen Hintergründen - Künstler*innen aller Medien ebenso wie Vermittler*innen – z.B. Kurator*innen und Kritiker*innen – oder Wissenschafter*innen mit geistes-, sozial- oder auch naturwissenschaftlichem Hintergrund, - die an einer engagierten Arbeit im kulturellen Feld interessiert sind und sich in konzentrierter, wissenschaftlich fundierter Weise Zusatzqualifikationen für ihre zukünftige berufliche Praxis im Bereich des Kuratorischen aneignen wollen.
Bewerber*innen verfügen über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelor mit mindestens 240 ects-Punkten oder Magister/Master/Diplom) in einem für die Tätigkeit im Kulturbereich relevanten Studiengang und haben nach ihrem Abschluss berufliche Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr gesammelt.
Die Bewerbung erfolgt digital über die Online Plattform der HGB Leipzig. Um sich zu bewerben, reichen Sie hier einige Unterlagen ein, die einen aufschlussreichen Eindruck Ihres Interesses an den Kulturen des Kuratorischen, Ihres Studienhintergrunds und Ihrer bisherigen und aktuellen beruflichen Aktivitäten vermitteln:
- Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einem für die Tätigkeit im Kulturbereich relevanten Studiengang, der einem Studienumfang von mindestens 240 Leistungspunkten (LP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) oder mindestens acht Semestern Regelstudienzeit entspricht (PDF, Max. 5 MB, bei Vorliegen mehrerer Abschlüsse können weitere Nachweise eingereicht werden),
- Nachweis einer nach dem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erbrachten berufspraktischen Tätigkeit in einem für den Studiengang relevanten Bereich von in der Regel nicht unter einem Jahr (Angaben, optional Nachweis als PDF (z.B. Arbeitszeugnis), Max. 5 MB),
- ein tabellarischer Lebenslauf (PDF, Max. 5 MB),
- Portfolio mit Nachweis und Darstellung bisheriger und aktueller studiengangsrelevanter beruflicher Tätigkeiten in Schrift und Bild (PDF, Max. 15 MB, Beschreibung nicht länger als eine maschinengeschriebene Seite pro Projekt inklusive Bildmaterial, gegebenenfalls können Adressen von Webseiten angegeben werden),
- eine Beschreibung und Kritik einer Ausstellung, die Sie innerhalb der letzten zwölf Monate gesehen haben (PDF, Max. 5 MB, höchstens zwei maschinengeschriebene Seiten),
- ein Motivationsschreiben (Letter of motivation) mit Darlegung des Interesses am Studiengang (PDF, Max. 5 MB, höchstens eine maschinengeschriebene Seite),
- ein Empfehlungsschreiben (Letter of recommendation) einer Person, welche Ihre wissenschaftliche und/oder berufspraktische Qualifikation beurteilen kann (PDF, Max. 5 MB).
Bitte kennezeichnen Sie alle PDF's mit Ihrem Namen und der Bezeichnung der jeweiligen Unterlage (z.B. MarenMustermann_Zeugnis).
Sämtliche Unterlagen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Soweit der Nachweis des Hochschulabschlusses und/oder das Empfehlungsschreiben nicht in Deutsch oder Englisch verfasst sind, ist zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung (PDF, Max. 5 MB) vorzulegen.
Studienbewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist oder die den berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nach Absatz 1 Ziffer 1 nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor der Aufnahme des Studiums die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache durch
- die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“- DSH mit einem Gesamtergebnis von mindestens (DSH-1) oder
- den "Test Deutsch als Fremdsprache“ - TestDaF mit mindestens TdN 3 in allen Teilprüfungen oder
- die Prüfung "telc Deutsch C1 Hochschule" oder
- den “Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
nachweisen (PDF, Max. 5 MB).
Vom Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit sind befreit:
- Inhaber*innen eines Schulabschlusses, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht,
- Inhaber*innen des "Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Stufe II“ (DSD II),
- Inhaber*innen der „Zentrale Oberstufenprüfung“ (ZOP) des Goethe-Institutes oder einer vom Goethe-Institut beauftragten Institution,
- Inhaber*innen des Großen oder des Kleinen Deutschen Sprachdiploms des Goethe-Institutes.
Die Jury wird aus allen Einreichungen eine Vorauswahl treffen. Ausgewählte Bewerber*innen werden zu einem Interview eingeladen, welches im Juni stattfinden wird. Die Entscheidungen werden den Bewerber*innen zeitnah mitgeteilt.