Seit 2016 bietet die Hochschule für Grafik und Buchkunst / Academy of Fine Arts Leipzig (HGB) mit der Akademie für transkulturellen Austausch (AtA) das bundesweit erste Studienangebot für Menschen mit Fluchtgeschichte im Bereich Bildende Kunst und Grafik-Design an, bei dem die Teilnehmer*innen regulär immatrikuliert sind. Das Programmstudium der AtA umfasst vier Semester (zwei Jahre) und bietet Menschen mit Fluchtgeschichte die Möglichkeit, sich auf ein reguläres Studium in einem der vier Diplomstudiengänge an der HGB Leipzig vorzubereiten (Buchkunst/Grafikdesign, Fotografie, Malerei/Grafik, Medienkunst). Die im Programm erbrachten Studienleistungen können auf ein späteres Studium an der HGB Leipzig angerechnet werden. Wichtiger Teil des Programm-Studiums sind die im Haus angebotenen Sprachkurse auf den Niveaustufen B1 - C1.
Mit der Aufnahme von Menschen mit Fluchtgeschichte erkennt die HGB Leipzig Migration als wesentliches Kennzeichen unserer Gesellschaft an und setzt sich für die Partizipation von Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte ein. Damit verbindet die HGB nicht nur den Anspruch, Zugang zu ermöglichen, sondern den Ort und das Studium der Kunst neu und quer zum weißen westlichen Kanon zu definieren. Dies setzt voraus, Bedingungen zu erarbeiten, die ein diskriminierungsfreies Umfeld schaffen.
Die Akademie für transkulturellen Austausch wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages geschlossenen Haushaltes.
Bewerbung für das Wintersemester 2021/2022
Die Aufnahme in die AtA ist nach einer bestandenen Eignungsprüfung sowie Vorlage eines positiven Aufenthaltsbescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) möglich.
Der Bewerbungszeitraum für das Wintersemester 2021/2022 startet am 01. März 2021 und endet am 16. April 2021.
Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen notwendig:
- eine Auswahl von maximal 5 studienbezogenen bzw. studienrichtungsbezogenen künstlerischen und gestalterischen Arbeitsproben
- Motivationsschreiben mit Wunsch der Studienrichtung
- tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die bisherige Ausbildung und künstlerische Betätigung
- einen Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis oder gleichwertiges)
- der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache durch mindestens ein A2-Zeugnis
- der Nachweis eines positiven Aufenthaltsbescheids des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge (BAMF), ggf. Kopie des Reiseausweises, des Aufenthaltstitels
Ablauf des Bewerbungsprozesses
- Sie schicken Ihre Bewerbungsunterlagen bis 16. April 2021 an: ata@hgb-leipzig.de
- Die Bewerbungsunterlagen werden formal und auf die künstlerische Eignung geprüft
- Bei einem positiven Ergebnis werden Sie eingeladen, an der künstlerischen Eignungsprüfung am 17. – 21. Mai 2021 teilzunehmen. Bei einem negativen Ergebnis erhalten Sie eine schriftliche Absage.
- Nach dem Absolvieren der künstlerischen Eignungsprüfung erhalten die Teilnehmer*innen einen schriftlichen Bescheid über das Ergebnis
- Bei einem positiven Ergebnis (eine Zulassung) können Sie sich an der HGB immatrikulieren
Bewerbung & Fragen an: ata@hgb-leipzig.de
Mehrsprachige Informationen in PDF-Form
Das Programmstudium ist maximal vier Semester belegbar. Studierende können innerhalb dieser Zeit durch Erreichen des gesetzlich geforderten Sprachniveaus und der künstlerischen Reife in eine der Fachklassen wechseln und dort ihren Diplomabschluss erreichen. Das AtA Studium hat keinen Abschluss, jedoch werden erbrachte Leistungen beim Wechsel in einen Diplomstudiengang der HGB angerechnet.
Für die sprachliche Qualifikation von Geflüchteten, die an der Akademie für Transkulturellen Austausch immatrikuliert sind, besteht das Unterrichtsangebot Deutsch als Fremdsprache. Um auf bestehende Unterschiede in der Sprachkompetenz der Studierenden eingehen zu können, werden regelmäßige, aufeinander aufbauende Deutschkurse in den Niveaustufen von B1 bis C1 zum Erwerb bzw. der Verbesserung der Sprachkenntnisse angeboten. Angepasst an die Vermittlungsformen der Kunsthochschule findet der Sprachunterricht in kleinen Gruppen statt. Sie bereiten sukzessive auf den abschließenden Erwerb der erforderlichen Sprachkenntnisse vor, die gemäß § 28 Abs. 5 Immatrikulationsordnung für den Wechsel in ein Diplomstudium an der HGB Leipzig erforderlich sind. Neben klassischem Sprachunterricht beinhalten die Kurse die gezielte Vermittlung studien- und praxisrelevanter Theorie und entsprechendem fachspezifischen sowie wissenschaftlichem Vokabular. In der vorlesungsfreien Zeit werden zusätzliche Intensivkurse angeboten. Der Sprachunterricht steht interessierten Studierenden auch nach der abgelegten Sprachprüfung weiterhin als Anlaufpunkt bei sprachlich-fachlichen Problemen zur Verfügung.
In gemeinsamen Unterrichtseinheiten mit den Diplomstudiengängen erlernen die AtA Studierenden die Grundlagen ihres Fachgebietes.
Die Studierenden lernen in wöchentlichen Kursen die grafischen und audiovisuellen Werkstätten kennen.
Der Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester (kein Online-Verfahren) kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden und ist
bis 31. Mai für eine Zulassung zum darauf folgenden Wintersemester
bis 30. November für eine Zulassung zum darauf folgenden Sommersemester
zu stellen. Nach diesen Terminen eingehende Anträge können für eine Studienaufnahme zum jeweils folgenden Semester nicht berücksichtigt werden.Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen, ohne die eine abschließende Entscheidung nicht möglich ist:
- eine Auswahl von studienbezogenen bzw. studienrichtungsbezogenen künstlerischen und gestalterischen Arbeitsproben
- Motivationsschreiben mit Klassenwunsch und Vorstellungen zur Einstufung
- tabellarischer Lebenslauf mit wesentlichen Angaben über die bisherige Ausbildung und künstlerische Betätigung
- vollständige und amtlich beglaubigte Abschrift der Hochschulzugangsberechtigung bzw. des Abschlusszeugnisses/letzten Schulzeugnisses
- vollständige Nachweise über bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen und Zeugnisse über bereits abgelegte Vor-, Zwischen- und Abschlussprüfungen bzw. deren Anerkennung
- ein Lichtbild (auf dem Antrag anzubringen)
- der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache durch eines der folgenden Zeugnisse:
- die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang - DSH oder
- den Test Deutsch als Fremdsprache – TestDaF mit mindestens TdN 3 in allen Teilprüfungen oder
- Zeugnis über die bestandene Prüfung telc Deutsch C 1 Hochschulen oder
- durch den Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
Vom Nachweis des Sprachnachweises sind befreit:
- ausländische Bewerber/innen, deren Muttersprache Deutsch ist,
- Bewerber/innen, die ihre Studienqualifikation (Abitur, abgeschlossenes Studium) an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben,
- Inhaber des Deutsche Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz – Stufe II (DSD II);
- Inhaber der Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Institutes oder einer vom Goethe-Institut beauftragten Institution;
- Inhaber des Großen oder des Kleinen Deutschen Sprachdiploms des Goethe-Institutes.
Ansprechpartner*innen
Mentor*innen
Fachbereich | Name | ||
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Fotografie | Carsten Benger, künstlerischer Mitarbeiter | benger@hgb-leipzig.de | |
Buchkunst/Grafik-Design | Prof. Markus Dreßen | dressen@hgb-leipzig.de | |
Malerei/Grafik | Prof. Jörg Ernert | ernert@hgb-leipzig.de | |
Medienkunst | Stefan Riebel | riebel@hgb-leipzig.de | |
Theorie | J.-Prof.in Dr. Katrin Köppert | koeppert@hgb-leipzig.de |