H
G
B

Bewerbung

HGB Rundgang 2016

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an der Hochschule für Grafik und Buchkunst/ Academy of Fine Arts Leipzig interessieren. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Bewerbungsverfahren an der HGB.

Voraussetzung für ein Studium an der HGB ist grundsätzlich neben Ihrer künstlerischen Eignung das Abitur bzw. das Fachabitur Gestaltung. Die Fachhochschulreife genügt nicht. In Ausnahmefällen werden aber auch Bewerber*innen zugelassen, die in einer Eignungsprüfung ihr herausragendes Talent unter Beweis gestellt haben. Sie bewerben sich bei uns u.a. mit einer Mappe. Ihre Mappe sollte eine freie Auswahl von etwa 20 bis 30 eigenen, studiengangsbezogenen künstlerischen oder gestalterischen Arbeitsproben enthalten. Thematische Vorgaben stellen wir Ihnen nicht; vielmehr wünschen wir uns, dass Ihre besonderen Interessen und Fähigkeiten durch die individuelle Zusammenstellung deutlich werden.

Bewerbungsfrist (1. Fachsemester) ist jeweils der 1. Februar für das darauffolgende Wintersemester. Bis Ende Februar sichten wir Ihre Mappe und wählen die Bewerber*innen aus, welche zu Eignungsprüfungen eingeladen werden. Diese finden bis Ende März statt. Erst nach bestandener Aufnahmeprüfung muss das Abitur bzw. Fachabitur Gestaltung vorgelegt werden.

Für Bewerber*innen auf ein höheres Fachsemester gelten andere Bewerbungsfristen und -modalitäten, zu finden unter dem Punkt „Hochschulwechsel“.

Alle Details zum Bewerbungsverfahren finden Sie im Folgenden dargestellt.

Bewerbung Diplomstudiengänge

Die HGB bildet in vier Diplomstudiengängen aus:

Information zur Bewerbung für das erste Fachsemester eines Diplomstudiengangs an der HGB (Direktstudium)

Zulassungsvoraussetzungen

Das komplette Zulassungs- und Immatrikulationsverfahren an der HGB ist in der Immatrikulationsordnung geregelt. Als Zulassungsvoraussetzung für das erste Fachsemester in einem der o.g. Diplomstudiengänge gelten:
  • der Nachweis der künstlerischen Eignung
  • der Nachweis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife (Abitur oder Fachabitur Gestaltung).
  • darüber hinaus können auch Bewerber*innen zum Studium zugelassen werden, wenn sie in der Eignungsprüfung eine besondere künstlerische Eignung nachweisen
  • der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse für ausländische Studienbewerber, soweit Deutsch nicht deren Muttersprache ist oder sie die Studienqualifikation nicht an einer deutschen Bildungseinrichtung erworben haben.

Ein Vorpraktikum ist empfehlenswert, stellt aber keine Zulassungsvoraussetzung dar.

Immatrikulationshindernisse

Die Immatrikulation muss insbesondere dann versagt werden, wenn der*die Studienbewerber*in im gewählten Studiengang oder einem Studiengang mit gleicher fachlicher Ausrichtung an einer deutschen Hochschule innerhalb von vier Fachsemestern keinen in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis erbracht hat.

Das Bewerbungsverfahren

Ihre erfolgreiche Bewerbung an der HGB umfasst drei Stufen: Mappenvorauswahl, Aufnahmeprüfung und die Zulassung zum Studium, die hier kurz vorgestellt werden.

1. Mappenvorauswahl/ Vorgaben zur Mappe

Der erste Schritt des Bewerbungsverfahrens für das erste Fachsemester eines Diplomstudiengangs ist Ihre Registrierung über ein Online-Portal. Dieses wird am 15.12. freigeschaltet. Hier registrieren Sie sich und laden Ihren Lebenslauf mit Lichtbild hoch.

1.1. Analog einzureichende Mappe (gilt nur für Bewerbungen für Malerei/Grafik!)

Die Mappe soll eine freie Auswahl von etwa 20 bis 30 originalen, eigenen, studienrichtungsbezogenen künstlerischen und gestalterischen Arbeitsproben enthalten. Thematische Vorgaben werden nicht gestellt; besondere Interessen und Fähigkeiten sollten durch die individuelle Zusammenstellung umso deutlicher werden.

Die Mappe ist analog einzureichen und sollte originale Zeichnungen, Grafiken, farbig gestaltete Arbeiten, Illustrationen u. ä. enthalten.

  • Höchstformat der Mappe inklusive Verpackung: 75 x 105 cm
  • Mindestformat der Mappe: keine Vorgaben
  • Höchstgewicht inklusive Verpackung: 10 kg
  • Gerollte und gerahmte Arbeiten werden nicht angenommen.
  • Bei Überschreiten des Höchstmaßes/Höchstgewichtes oder nicht ordnungsgemäßer Verpackung wird die Annahme der Mappe verweigert.
  • Ebenso behält sich die Hochschule vor, die Annahme von kostenpflichtigen Sendungen zu verweigern.
  • Sowohl die Mappe als auch die Verpackung ist unbedingt mit Name, Vorname und Angabe des Studienganges, sowie - bei Bewerbungen für ein höheres Fachsemester - der Aufschrift „Hochschulwechsel“ zu kennzeichnen.
  • Der Mappe ist kein Porto für die Rücksendung beizulegen.
  • Die Hochschule übernimmt für Verlust oder Beschädigung der Mappe und des Inhalts der Mappe keine Haftung.

Im zweiten Schritt werden hier die Etiketten mit Barcode zur Einreichung Ihrer Mappe mit  studiengangsbezogenen künstlerischen/ gestalterischen Arbeiten generiert. Bitte drucken Sie das Etikett (ggf. mehrfach) aus und kleben Sie es auf Ihre Mappe für den Studiengang Malerei/ Grafik (ggf. auch auf den Umschlag bzw. die Verpackung Ihrer Mappe für den Studiengang Malerei/ Grafik).

Nach der Online-Registrierung ist die Mappe im Zeitraum vom 15. Dezember bis 1. Februar an folgende Adresse einzusenden:

Hochschule für Grafik und Buchkunst
Academy of Fine Arts Leipzig
Wächterstraße 11
04107 Leipzig. 

Nach dem 1. Februar eingehende Sendungen können nicht mehr für das Verfahren berücksichtigt werden.

Die Antragsfrist ist Ausschlussfrist. Da zunächst nur die künstlerische Eignung für ein Studium an der HGB geprüft wird, müssen Sie mit der Mappe noch keine Zeugnisabschriften und andere Bewerbungsunterlagen einreichen.

1. 2. Digital hochzuladende Mappe (gilt für Bewerbungen für Buchkunst/Grafik-Design, für Fotografie und für Medienkunst)

Bei Bewerbungen für die Studiengänge Buchkunst/Grafik-Design, Fotografie und Medienkunst sind Ihre Arbeitsproben vom 15.12. bis 01.02. ausschließlich im Online-Portal hochzuladen. Die Einreichung einer herkömmlichen Mappe oder eines Datenträgers entfällt.

1. 2. 1. Arbeitsproben für den Studiengang Buchkunst/Grafik-Design

Die digitale Mappe sollte eine freie Auswahl von etwa 20 bis 30 aussagekräftigen eigenen, studienrichtungsbezogenen künstlerischen und gestalterischen Arbeitsproben (Zeichnungen, Illustrationen, Fotografien, Collagen, analog und digital entworfene Grafiken, Buch-, Plakat- und Schriftentwürfe) enthalten und ist als PDF-Dokument im Online-Portal hochzuladen.

Thematische Vorgaben werden nicht gestellt; besondere Interessen und Fähigkeiten sollten durch die individuelle Zusammenstellung umso deutlicher werden.

Das PDF-Dokument sollte das Datenvolumen von 25 MB nicht überschreiten.
Sollte Ihr PDF-Dokument größer als 25 MB sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten es zu komprimieren:

a) Wenn Sie mit Adobe InDesign arbeiten, können Sie beim Exportvorgang Datei > Exportieren… > Format: Adobe PDF (interaktiv) auswählen und unter dem Menüpunkt Komprimierung > Auflösung (ppi): 72 einstellen.

b) Wenn Sie nicht mit Adobe InDesign arbeiten, können Sie das PDF-Dokument online komprimieren lassen, z.B. direkt auf der Adobe-Internetseite

1. 2. 2. Arbeitsproben für den Studiengang Fotografie

Die Auswahl der einzureichenden Fotografien ist freigestellt, allerdings bitten wir in diesem Jahr um Zusendung eines PDF. Dieses kann vollständig digital erstellt sein, oder eine digitale Reproduktion einer klassischen Mappe darstellen, wobei deren Seitengröße A2 nicht überschreiten darf. Die Datei darf eine Maximalgröße von 25 MB nicht überschreiten und muss fristgerecht im Online-Portal hochgeladen werden.

Die Bewerbung sollte mehrere Serien oder Werkgruppen enthalten (mit knappen Werkangaben zur Aufnahme/ Print-Technik, Größe der Arbeiten und evtl. kurzem erklärenden Text). Die Arbeiten können spezifische Formate bzw. Präsentationsformen haben, wie selbstgestaltete Bücher, Skizzenbücher- und Hefte, Ausstellungsansichten oder filmische Arbeiten (max. 2 Links im PDF oder Dateigröße beachten). Selbstverständlich sind aber auch einfache Bildfolgen ohne weitere Gestaltung möglich.

1. 2. 3. Arbeitsproben für den Studiengang Medienkunst

Die digitale Mappe sollte neben der bisherigen Vita eine ausreichende Anzahl von Arbeitsbeispielen enthalten, aus der die künstlerische Entwicklung, persönliche Interessen und Arbeitsschwerpunkte hervorgehen. In einem kurzen Motivationsschreiben soll dargelegt werden, warum Sie sich für ein Studium der Medienkunst interessieren. Die eingereichte digitale Mappe als PDF-Datei kann Medien jeder Art abbilden, beispielsweise Zeichnungen oder Fotografien, Computerarbeiten, Internetprojekte sowie Dokumentationen oder Entwürfe von Installationen, Skulpturen oder Performances. Videos, Audioarbeiten oder andere grössere Dateien und Internetanwendungen an externen Speicherorten sollten im PDF als Link aufgeführt werden. Externe Links sollten direkt und ohne login der Kommission zugänglich sein, wobei jede Webadresse (URL) mit einer kurzen Beschreibung des zu erwartenden Inhalts zu versehen ist. Die digitale Mappe soll als ein gesammeltes PDF (max. 25MB) hochgeladen werden.

2. Zulassung zur Aufnahmeprüfung

Die jeweilige Zulassungskommission entscheidet über die Zulassung zur Aufnahmeprüfung. Dabei handelt es sich um vier verschiedene, studiengangsbezogene Aufnahmeverfahren. Anträge für die Zulassung zu verschiedenen Aufnahmeprüfungen - z.B. für Fotografie und Buchkunst/Grafik-Design - sind möglich. Bei diesen Mehrfachbewerbungen sind die entsprechende Anzahl von Anträgen und mehrere digitale Mappen mit Arbeitsproben (z.B. eine „Mappe“ mit Fotos für den Studiengang Fotografie und eine „Mappe“ mit Zeichnungen und anderen grafischen Arbeitsproben für den Studiengang Buchkunst/Grafik-Design) getrennt hochzuladen bzw. einzureichen. Bitte beachten Sie die Hinweise für den Studiengang Malerei/Grafik.

Im Februar entscheiden die Zulassungskommissionen in einer Mappenvorauswahl über die Zulassung/Nichtzulassung zu den Aufnahmeprüfungen. Über das Ergebnis der Mappenvorauswahl erhalten alle Bewerber*innen über das Online-Portal einen Bescheid. Bewerber*innen, die nicht erfolgreich waren, erhalten einen Ablehnungsbescheid.

War die Vorauswahl erfolgreich, erfolgt die Zulassung zur Aufnahmeprüfung. Die Prüfungen finden in der Regel bis zum 31. März eines Jahres statt und bestehen aus einem künstlerisch-praktischen Teil mit fachrichtungsbezogenen Aufgaben und einem Prüfungsgespräch. Die Aufnahmeprüfung kann digitale Formen enthalten. Bewerber*innen, die an der Aufnahmeprüfung Malerei/Grafik teilnehmen, können bis ca. Anfang April nicht über ihre Mappe verfügen.

Information zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester eines Diplomstudiengangs an der HGB (Hochschulwechsel)

Zulassungsvoraussetzungen

Die Einstufung in ein höheres Fachsemester ist bei Nachweis gleichwertiger Studien- und Prüfungsleistungen aus einem Kunststudium an einer anderen Hochschule und nach einer bestandenen Eignungsprüfung möglich.

Darüber hinaus können Studienbewerber*innen mit Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, fachgebundene Hochschulreife Gestaltung, fachfremdes Studium), die über Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, die nach Inhalt und Anforderung Teilen eines Diplomstudiengangs der HGB entsprechen, in ein höheres Fachsemester eingestuft werden, wenn sie dies in einer Einstufungsprüfung nachweisen.

Wir empfehlen Bewerber*innen, sich mit der*dem jeweiligen Klassenleiter*in vorab in Verbindung zu setzen.

Über die künstlerische Eignung entscheidet die Zulassungskommission anhand der eingegangenen Arbeitsproben. Über die Zulassung sowie über die Einstufung in das entsprechende Fachsemester entscheidet der Prüfungsausschuss auf Grundlage der von den Bewerber*innen einzureichender Unterlagen (Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester, Nachweise über anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen).

Das Zulassung- und Immatrikulationsverfahren an der HGB Leipzig sind in der Immatrikulationsordnung und der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt.

Die Studienaufnahme ist zum Winter- und oder zum Sommersemester möglich. Die Bewerbung erfolgt digital über die Online Plattform der HGB Leipzig:

  • Bewerbungszeitraum für das Wintersemester: 01.05. bis 31.05.
  • Bewerbungszeitraum für das Sommersemester: 01.11. bis 30.11.
Ihre Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich im Online-Portal hochzuladen. Die Einreichung einer herkömmlichen Mappe oder eines Datenträgers entfällt.

Nach den o.g. Terminen (23:59 Uhr) eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen, ohne die eine abschließende Entscheidung nicht möglich ist:
  • eine Auswahl von studienbezogenen bzw. studienrichtungsbezogenen künstlerischen und gestalterischen Arbeitsproben,
  • Motivationsschreiben mit Klassenwunsch und Vorstellungen zur Einstufung,
  • tabellarischer Lebenslauf mit wesentlichen Angaben über die bisherige Ausbildung und künstlerische Betätigung,
  • vollständige Abschrift der Hochschulzugangsberechtigung bzw. des Abschlusszeugnisses/letzten Schulzeugnisses,
  • Nachweise über bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen und Zeugnisse über bereits abgelegte Vor-, Zwischen- und Abschlussprüfungen bzw. deren Anerkennung,
  • ein Lichtbild.

Information zur Bewerbung für das erste Fachsemester im Masterstudiengang Kulturen des Kuratorischen an der HGB

Das Studium Kulturen des Kuratorischen beginnt alle zwei Jahre zum Wintersemester. Nächster Studienbeginn: Wintersemester 2023/24.

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen für Ihre Bewerbung. Bitte nehmen Sie sich etwas Zeit und lesen sich die Hinweise genau durch.

Hinweise für die Zulassung und Immatrikulation ausländischer und staatenloser Studienbewerber*innen

Im Verfahren der Eignungsprüfung sind ausländische und staatenlose Bewerber*innen den Teilnehmer*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit bzw. der eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) gleichgestellt. So sind Zeugnisse und die erforderlichen Sprachnachweise erst nach bestandener Eignungsprüfung bei der Hochschule einzureichen.

Nach bestandener Eignungsprüfung sind von ausländischen oder staatenlosen Bewerber*innen folgende Dokumente mit dem Zulassungsantrag einzureichen:
  • einen der Hochschulzugangsberechtigung gleichwertigen Vorbildungsnachweis (soweit nicht Rang 1, „besondere künstlerische Eignung“, im Bescheid über das Ergebnis der Eignungsprüfung festgestellt wurde),
  • der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache durch eines der folgenden Zeugnisse:
  • die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH) oder
  • den „Test Deutsch als Fremdsprache“ - TestDaF mit mindestens TdN 3 in allen Teilprüfungen oder
  • Zeugnis über die bestandene Prüfung „telc Deutsch C1 Hochschule“ oder
  • durch den „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
Vom Nachweis des Sprachnachweises sind befreit:
  • ausländische Bewerber*innen, deren Muttersprache Deutsch ist,
  • Bewerber*innen, die ihre Studienqualifikation (Abitur, abgeschlossene Berufsausbildung, abgeschlossenes Studium) an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben,
  • Inhaber des „Deutsche Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz - Stufe II“ (DSD II);
  • Inhaber der „Zentrale Oberstufenprüfung“ (ZOP) des Goethe-Institutes oder einer vom Goethe-Institut beauftragten Institution;
  • Inhaber des Großen oder des Kleinen Deutschen Sprachdiploms des Goethe-Institutes.
Die Zeugnisse sind in deutscher oder englischer Sprache und in amtlich beglaubigter Kopie einzureichen. Soweit die Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, ist zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung vorzulegen.

Von der Hochschulzugangsberechtigung kann abgesehen werden, wenn die künstlerische Eignung in der Eignungsprüfung mit Rang 1 („besondere künstlerische Eignung“) bewertet worden ist.

Studienbewerber*innen, die fluchtbedingt den Nachweis der im Heimatland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung nicht erbringen können, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Beweiserleichterung gewährt werden. Die Prüfung erfolgt durch die Hochschule auf der Grundlage des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 03.12.2015.

Informationen zum Hochschulzugang für internationale Studierende in Deutschland

Online-Bewerbung

Das Bewerbungsverfahren für das erste Fachsemester eines Diplomstudiengangs erfolgt über ein Online-Portal. Das Portal für Ihre Online-Registrierung wird im Zeitraum vom 15.12. bis 01.02. an dieser Stelle freigeschaltet.