Solange ein künstlerisches Werk frei entsteht, liegt es einem fern, über juristische Fragen nachzudenken und sich einschränken zu lassen. Sobald die Arbeit den geschützten Raum verlässt, gibt es jedoch zahlreiche Rechte Dritter zu beachten:
Zum einen der rechtliche Raum, mit dem Abbildungen zu tun haben: Was ist zu beachten, wenn man zum Beispiel Personen abbildet oder Bauwerke und Skulpturen, wenn man die Arbeit anderer zitiert oder kommentiert, wenn das eigene Bild Gegenstand von Veröffentlichung oder Vervielfältigung wird. Es sind das Urheberrecht, das Zitatrecht, das Recht am eigenen Bild betroffen.
Zum anderen gibt es die Geschäftsbeziehungen. Vieles wird mit Handschlag vereinbart, aber ist das überhaupt von Vorteil? Wie legt man bei einer Zusammenarbeit fest, wer welchen Anteil am Gewinn erhält? Was passiert, beim Verkauf wenn ein Werk später weiter verkauft wird? Wer ersetzt den Schaden, wenn was passiert? Was passiert, wenn das Geflecht komplexer wird? Galerieverträge, Kaufverträge, Ausstellungsverträge können die eigenen Interessen schützen, was gibt es dabei zu beachten?
Dr. Stefan Haupt ist Anwalt und auf den Bereich Kunst spezialisiert. In zahlreichen Vorträgen und Veröffentlichungen hat er sein Wissen bereits geteilt, unter anderem auch im Vortrag an der HGB. Im Seminar Kunst & Recht informiert er über das Wissenswerte am Recht und beatwortet auch individuelle Fragen zu rechtlichen Problemen. Die Reihe wird fortgesetzt.
Dienstag 18. Juni 14 – 18 Uhr Raum 2.24
Mittwoch 19. Juni 10 - 14 Uhr Raum 3.04
Anmeldung unter support-buero@hgb.de